Seit dem 1.1.2021 gelten die Vorschriften zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Im Par.1 heißt es, die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (hier Geschäftsführung) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Werden solche Entwicklungen erkannt, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen.
Dies bedeutet, dass jede Geschäftsführung eines Unternehmens als juristische Person per Gesetz angehalten ist, diese fortlaufende Überwachung durchzuführen, zu dokumentieren sowie Gegenmaßnahmen einzuleiten und umzusetzen. V.a. die genannte Pflicht zur Ergreifung und Durchführung von Gegenmaßnahmen stellt eine Verschärfung der bisherigen Pflichten der Geschäftsführung dar. Resultiert aus einem Verstoß gegen diese Pflichten ein Schaden, kommt es zu einem Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführung.
Das Krisenfrüherkennungssystem ist das Instrument zur fortlaufenden Überwachung und Basis für Gegenmaßnahmen.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung/Implementierung des Früherkennungssystems in Ihrem Unternehmen und die Dokumentation. Weiteres dazu unter dem Button „Rating-Analysten“.