Rund 25 Fachexperten haben im Wirtschaftsprüferhaus in Düsseldorf den Entwurf zum IDW-Standard ES 11 „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“, unter Beachtung der eingegangen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für den neuen Standard, intensiv diskutiert.
Der neue Standard dient der Definition der Anforderungen an die Feststellung der Insolvenzreife. Im fortgeschrittenen Krisenstadium haben die gesetzlichen Vertreter eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zu erstellen, um eine Aussage über das Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“ zu treffen. Der Standard soll auch von denjenigen berücksichtigt werden, die von den gesetzlichen Vertretern zur Beurteilung des Vorliegens der Insolvenzgründe hinzugezogen werden.
Wichtig ist, dass die gesetzlichen Vertreter den Nachweis dafür erbringen können, dass sie die Unternehmensplanung aufgrund plausibler Annahmen erstellt haben, und dass das Unternehmen auch in der Lage ist, die Planannahmen entsprechend umzusetzen. Hier liegt die Domäne von uns als Unternehmensberater, die die Unternehmen bei einer Planung entsprechend den BDU-Grundsätzen ordnungsgemäßer Planung (GoP) unterstützen.
Der neue Standard, soll noch im 1. Quartal 2015 im IDW Fachausschuss finalisiert und im Hauptausschuss freigegeben werden.
Die Entwurfsfassung steht als Download hier zur Verfügung.
Entwurf IDW Standard Insolvenzeröffnungsgründe ES11